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Allgemeine Geschäftsbedingungen Definox

Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, führen die uns erteilten Aufträge zur formellen und ausnahmslosen Annahme der nachstehenden Verkaufsbedingungen, die Vorrang vor allen Einkaufsbedingungen haben. Alle besonderen Vereinbarungen oder Abweichungen von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen Gegenstand besonderer schriftlicher Bestimmungen sein. Die unten definierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nicht ausdrücklich durch diese besonderen Bestimmungen geändert oder aufgehoben werden, behalten ihre volle und uneingeschränkte Wirkung.

Angebote


Unsere Angebote, in welcher Form auch immer (Kataloge, Preislisten, Kostenvoranschläge, Studien usw.), sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, hinsichtlich der Preise, Mengen und Lieferfristen unverbindlich. Artikel 441-6 des Handelsgesetzbuchs bestimmt, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen die einzige Grundlage für Handelsverhandlungen darstellen. Ihr kaufmännischer Ansprechpartner steht Ihnen zur Verfügung, um diese Bedingungen vor einer Bestellung zu besprechen. Andernfalls gelten keine Einkaufsbedingungen.

Aufträge


Aufträge müssen schriftlich an uns gerichtet werden. Sie gelten nach Erhalt als verbindlich. Wir sind an die erteilten Aufträge erst gebunden, wenn wir sie schriftlich per Empfangsbestätigung bestätigt haben, die unsere Zustimmung zu den Mengen, Preisen und Lieferfristen enthält.

Lieferfristen


Wir sind an die von uns angegebenen Lieferfristen gebunden. Diese Fristen beginnen an dem Tag, an dem die Vereinbarung der Parteien vollständig und endgültig ist. Die Nichteinhaltung dieser Fristen kann uns im Falle höherer Gewalt, wie Krieg, Katastrophen, Epidemien, Voll- oder Teilstreiks in unseren Betrieben oder denen unserer Lieferanten usw., nicht zur Verantwortung ziehen. Ebenso sind wir von jeglicher Verpflichtung bezüglich der Lieferfristen entbunden, wenn der Käufer die Zahlungsbedingungen nicht einhält oder wenn er uns nicht rechtzeitig die für die ordnungsgemäße Ausführung seiner Bestellung erforderlichen Unterlagen, Auskünfte, Ersatzteile oder Rohstoffe zur Verfügung stellt. Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Kontrollen, die auf Wunsch des Käufers von Stellen außerhalb unseres Unternehmens durchgeführt werden.
Generell behalten wir uns das Recht vor, jede Lieferung auszusetzen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Versand


Sofern nicht anders vereinbart, werden unsere Waren auf Kosten des Käufers versandt. Ebenso gehen die Kosten für Handhabung, Abholung und Versicherung zu Lasten des Käufers.
In allen Fällen, auch bei DAP-Versand, werden unsere Waren auf Risiko des Käufers transportiert, dem es obliegt, die Sendungen bei der Ankunft zu überprüfen und gegebenenfalls alle Vorbehalte anzubringen und alle Rechtsmittel gegen den Spediteur einzulegen.
Im Falle eines Versands durch uns erfolgt dieser unfrei, nach bestem Ermessen, im Namen und auf Rechnung des Käufers. In keinem Fall kann der Verkäufer für die gewählte Transportart und den vom Transportunternehmen angewandten Tarif haftbar gemacht werden.
Kisten und Verpackungen werden zusätzlich zum Preis berechnet und nicht zurückgenommen.

Warenannahme - Reklamationen


Unsere Kunden müssen die Warenannahme bei der Lieferung durchführen.  Im Falle einer Nichtübereinstimmung der Ware mit der Bestellung in Bezug auf Menge oder Qualität oder im Falle eines offensichtlichen Mangels der besagten Ware sind Reklamationen nur dann zulässig, wenn sie bei der Entgegennahme formuliert und spätestens innerhalb von achtundvierzig Stunden per Einschreiben mit Rückschein bestätigt werden.
Im Falle von Nichtkonformität oder anerkannten offensichtlichen Mängeln beschränkt sich unsere Haftung gegenüber Käufern, die im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit handeln, auf die Lieferung einer der Bestellung entsprechenden Ware durch Ersatz oder Reparatur der gelieferten Ware, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche, Handhabungs- oder Versandkosten und der Geltendmachung von Haftungsansprüchen.

Preis


Unsere Preise gelten netto ab Werk/Lager, ausschließlich Verpackung.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind unsere Preise bis zu dem in unserer Auftragsbestätigung genannten Lieferdatum verbindlich.

Bezahlung


Sofern in unserer Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, sind unsere Produkte vor dem Versand per Überweisung zu bezahlen. Unabhängig von den verkauften Produkten werden die Zahlungen des Käufers vorrangig auf Rechnungen angerechnet, die sich auf bereits verwendete oder weiterverkaufte Waren beziehen.
Im Falle einer Anfechtung einer Rechnung oder eines Rechnungsbestandteils muss der Kunde uns die Anfechtung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung mitteilen und alle unbestrittenen Beträge, die auf der Rechnung aufgeführt sind, bezahlen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mitteilung, gilt die Rechnung als nicht beanstandet und ist gemäß den Bedingungen dieses Vertrages fällig und zahlbar. Gemäß Artikel L441-6 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) führt jeder Zahlungsverzug auf Wunsch des Lieferanten ab dem ersten Tag des Verzugs zu:
  •     einer Anwendung von Verzugszinsen in Höhe des jüngsten Refinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zuzüglich zehn Punkte (LME N°2008-776 vom 4. August 2008);
  •     sowie zur Anwendung einer Pauschalentschädigung für Einziehungskosten in Höhe von 40 Euro (EU-Richtlinie 2011/7 vom 16. Februar 2011, Gesetz 2012-387 vom 22. März 2012 und Dekret 2012-1115 vom 2. Oktober 2012),
  •     und, wenn die entstandenen Beitreibungskosten den Betrag dieser Pauschalentschädigung übersteigen, einer zusätzlichen Entschädigung, die nachgewiesen werden muss
Unser Unternehmen behält sich für den Fall, dass es gegenüber seinem eigenen Kunden als Schuldner auftritt, die Möglichkeit vor, die vertragliche Aufrechnung zwischen seiner Forderung und der Forderung des Kunden geltend zu machen, sobald diese Forderungen sicher sind, auch wenn sie noch nicht fällig sind.
Bei verspäteter Zahlung am Fälligkeitstag, aus welchem Grund auch immer, werden alle anderen fälligen Rechnungen von Rechts wegen fällig, ohne Rücksicht auf eingeräumte Zahlungsziele oder Zahlungserleichterungen, auch wenn sie durch Wechsel beglichen sind.
Der oder die Verkaufsverträge, bei denen fällig gewordene Beträge nicht bezahlt werden, werden nach unserem Ermessen von Rechts wegen aufgelöst, ohne dass es einer gerichtlichen Formalität oder einer vorherigen Mahnung bedarf. Die Auflösung erfolgt an dem Tag, an dem der Käufer per Brief oder Fax über seine Absicht informiert wird, sich auf die Auflösung des oder der Verträge zu berufen. Die Kosten, die durch die Nichtzahlung zum vereinbarten Termin entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, der sich in Verzug befindet.

Strafrechtsklausel


Gemäß Artikel 1226 des Bürgerlichen Gesetzbuches behalten wir uns für den Fall, dass der Käufer vom Vertrag zurücktritt, die Möglichkeit vor, ihm den Selbstkostenpreis in Rechnung zu stellen, der dem Stand seiner Bestellung entspricht und eventuell Lager- und Wartungskosten enthält, zuzüglich 50 % des Gesamtbetrages ohne Mehrwertsteuer der Bestellung.

Eigentums- und Risikotransfer


Wir bleiben Eigentümer der verkauften Waren bis zur tatsächlichen Zahlung des gesamten Preises in Haupt- und Nebenkosten. Die Nichtzahlung einer beliebigen fälligen Rate kann zur Wiederinanspruchnahme der verkauften Waren führen. Für den Fall, dass der Käufer den Gegenstand des Eigentumsvorbehalts unter Verstoß gegen diese Bestimmung an einen Dritten veräußert, gilt die Abtretung als unwiderrufliche, unvollständige Abtretung der Forderung des Käufers aus der Veräußerung an uns.
Allerdings und abweichend von den Grundsätzen, die den Gefahrenübergang im Kaufvertrag regeln, gehen die Gefahren und die Obhut über die Waren auf den Käufer über, sobald sie unsere Fabriken, Lagerhäuser oder Geschäfte verlassen haben. Der Käufer verpflichtet sich daher, diese Waren ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs gegen alle Risiken des Diebstahls, des Verlusts oder der Beschädigung gleich welcher Art zu einem Wert zu versichern, der mindestens dem Preis des Zubehörs und der Hauptsumme entspricht.

Haftungsbeschränkungen


Unsere Haftung beschränkt sich auf unsere vertraglichen Verpflichtungen und kann, unabhängig von den Ursachen, niemals den Wert der Vertragssumme übersteigen. Ungeachtet aller anderweitig vorgesehenen Klauseln sind wir in keinem Fall zum Ersatz von direkten oder indirekten und/oder immateriellen Schäden wie Produktionsverlusten,  entgangenem Gewinn, Gewinnausfall usw. verpflichtet.

Haftungsbeschränkungen


Unsere Haftung beschränkt sich auf unsere vertraglichen Verpflichtungen und kann, unabhängig von den Ursachen, niemals den Wert der Vertragssumme übersteigen. Ungeachtet aller anderweitig vorgesehenen Klauseln sind wir in keinem Fall zum Ersatz von direkten oder indirekten und/oder immateriellen Schäden wie Produktionsverlusten,  entgangenem Gewinn, Gewinnausfall usw. verpflichtet.

Garantie


1-    Für unsere Produkte gilt eine Garantie von 12 Monaten für Teile und Arbeit ab dem Zeitpunkt der Lieferung.
Offensichtliche Mängel unserer Produkte werden unter den Bedingungen und in den Grenzen, die oben im Artikel „Wareneingang - Reklamationen“ festgelegt sind, garantiert. Die Garantie für versteckte Mängel unserer Produkte gemäß Artikel 1641 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt ausschließlich für Verkäufe an Nichtfachleute im Sinne des Dekrets vom 24. März 1978 und an Fachleute unterschiedlicher Fachrichtungen. Diese Garantie ist hingegen gegenüber Fachkräften derselben Fachrichtung ausgeschlossen.
In allen Fällen, in denen uns Ausführungspläne zur Verfügung gestellt werden, beschränkt sich unsere Haftung auf die Ausführung gemäß diesen Plänen oder gegebenenfalls gemäß dem von uns geänderten und vom Kunden akzeptierten Plan.
Ebenfalls von unserer Garantie ausgeschlossen sind Mängel oder Schäden, die auf normale Abnutzung oder normalen Verschleiß, Fahrlässigkeit, mangelhafte Wartung, Lagerung oder Überwachung, Installations-, Montage- oder Benutzungsbedingungen, die nicht unseren Spezifikationen entsprechen, und ganz allgemein auf die Nichteinhaltung der Regeln der Technik usw. zurückzuführen sind....
Unsere Garantie führt nicht zu irgendeiner Haftung unsererseits für Schäden wie Stillstand der Anlagen des Käufers, Schäden an Gütern, die nicht zum Vertragsgegenstand gehören, entgangener Gewinn usw.

2-    Unsere Garantie gilt gegenüber Unterkäufern unserer Produkte unter denselben Bedingungen und in denselben Grenzen wie gegenüber unseren Kunden.

C.E.E.-Regelung


Einhaltung der geltenden Vorschriften :
Unsere Produkte funktionieren nicht unabhängig voneinander. Wenn die Anlage oder Maschine, in die unser Produkt eingebaut wird, einer nationalen oder übernationalen Regelung unterliegt. Es liegt in der Verantwortung des Installateurs, sicherzustellen, dass die Maschine oder Anlage diesen Vorschriften entspricht.

Verkäufe an ausländische Kunden


Vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Vereinbarungen werden alle Streitigkeiten, die sich aus der Ausführung eines Verkaufs an einen Kunden mit Sitz außerhalb des französischen Staatsgebiets ergeben könnten, ausschließlich unter Bezugnahme auf die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen sowie auf eventuelle Sondervereinbarungen zwischen unserem Unternehmen und seinem ausländischen Kunden geregelt.
Insbesondere findet das Wiener Kongressübereinkommen vom 11. April 1980 keine Anwendung.
Hilfsweise und bei Unzulänglichkeiten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und eventueller Sondervereinbarungen gilt das französische Recht.
Die französische Sprache ist die Referenzsprache auf unseren kommerziellen und technischen Dokumenten. Sie sind mindestens in Englisch und Spanisch verfügbar.

Anfechtungen


Alle Streitigkeiten und Anfechtungen unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Handelsgerichts NANTES, selbst wenn mehrere Beklagte vorhanden sind oder eine Garantie in Anspruch genommen wird.
Das französische Recht ist das anwendbare Recht.

Reglementierung von Doppelzweckgütern


Die Lieferung oder der Export des Produkts kann anwendbaren Sanktionen oder anderen Vorschriften unterliegen, die von einer Behörde oder einem Gericht so ausgelegt werden können, dass sie die Erfüllung eines Angebots/Bestellscheins/Vertrags verbieten oder einschränken, oder einer vorherigen Genehmigungspflicht durch zuständige Behörden unterworfen sein.
Kein Unternehmen der Unternehmensgruppe des Lieferanten unterliegt unter irgendwelchen Umständen einer Verpflichtung oder Haftung oder ist an eine Handlung gebunden, die nach eigenem Ermessen des Lieferanten gegen geltende Sanktionen oder Vorschriften verstößt.
Der Lieferant behält sich das Recht vor, das Angebot/den Vertrag/die Bestellung einseitig zu stornieren, ohne für Schäden oder Verluste infolge einer solchen Stornierung, eines Exportverbots, einer Änderung oder eines Widerrufs haftbar gemacht werden zu können.
Ungeachtet anders lautender Bestimmungen im Angebot/Vertrag/Bestellschein ist der Lieferant jederzeit berechtigt, das Angebot/den Vertrag/Bestellschein auszusetzen und/oder zu kündigen, wenn das Angebot/der Vertrag/Bestellschein einem Embargo, einer Sanktion oder einer ähnlichen Handels- oder Exportbeschränkung unterliegt, einschließlich aller Handelssanktionen der Europäischen Union und/oder Beschränkungen, die zum Zeitpunkt des Angebots/Vertrages/Bestellscheins vorhersehbar oder unvorhersehbar waren. Zur Vermeidung von Unsicherheiten hat der Lieferant stets das Recht, das Angebot/den Vertrag/den Bestellschein auszusetzen und/oder zu beenden, wenn eine solche Handelssanktion oder Beschränkung, die zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Angebots/des Vertrags/des Bestellscheins nicht anwendbar ist, später eingeführt oder von den zuständigen Behörden angepasst wird.

IT.CDFX  234 – Mai 2017 – ind 5