Allgemeine Geschäftsbedingungen Definox

Sofern keine ausdrückliche und schriftliche Sondervereinbarung besteht, gilt die Erteilung eines Auftrags als formelle und vorbehaltlose Annahme der nachstehenden Verkaufsbedingungen, die Vorrang vor allen Einkaufsbedingungen haben. Jede Sondervereinbarung oder jede Abweichung von unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen muss Gegenstand einer schriftlichen Sonderregelung sein, die von unserem Unternehmen akzeptiert wird. Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen, die nicht ausdrücklich durch diese Sonderregelungen geändert oder aufgehoben werden, behalten ihre volle Gültigkeit und Wirkung.

Angebote

​Unsere Angebote, in welcher Form sie auch vorliegen (Kataloge, Preislisten, Kostenvoranschläge, Studien usw.), basieren auf den vom Käufer übermittelten Angaben.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind sie für DEFINOX nur während ihrer Gültigkeitsdauer verbindlich, wie im Kostenvoranschlag oder Angebot unseres Unternehmens angegeben.

Während dieser Gültigkeitsdauer verpflichtet sich DEFINOX, die in dem Angebot festgelegten Preise, Mengen und Bedingungen einzuhalten.
Nach Ablauf dieser Frist sind Preise, Mengen, Lieferzeiten und Bedingungen unverbindlich und können angepasst werden.

Artikel L441-1 des französischen Handelsgesetzbuchs bestimmt, dass die allgemeinen Verkaufsbedingungen die einzige Grundlage für die kommerzielle Verhandlung darstellen. Ihr Ansprechpartner steht Ihnen zur Verfügung, um diese Bedingungen vor jeder Bestellung zu besprechen. Andernfalls können keine Einkaufsbedingungen Vorrang haben.

Bestellungen

Bestellungen müssen schriftlich bei uns eingehen. Sie gelten ab Eingang als verbindlich. Wir sind an die aufgegebenen Bestellungen erst gebunden, nachdem wir diese schriftlich durch eine Auftragsbestätigung akzeptiert haben, die unsere Zustimmung zu Mengen, Preisen und Lieferfristen enthält.

Unser Unternehmen behält sich das Recht vor, jede Bestellung eines Käufers abzulehnen, mit dem ein früherer oder bestehender Streitfall besteht.

Änderung oder Stornierung von Bestellungen

Jede von DEFINOX angenommene Bestellung ist verbindlich und endgültig. Sie stellt einen Vertrag zwischen dem Käufer und unserem Unternehmen dar.
Jede Anfrage zur Änderung, Aussetzung oder vollständigen oder teilweisen Stornierung einer Bestellung muss schriftlich erfolgen und ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung von DEFINOX gültig.

Im Falle einer von DEFINOX akzeptierten Stornierung werden bereits hergestellte, sich in der Herstellung befindliche oder für die Bestellung reservierte Geräte mit einer pauschalen Wiedereinlagerungsgebühr wie folgt berechnet:

Gegebenenfalls kann die geleistete Anzahlung als Entschädigung bis zu diesen Prozentsätzen einbehalten werden.

Werkzeuge, Pläne, Prototypen oder Studien, die auf Wunsch des Käufers angefertigt wurden, bleiben auch im Falle einer Stornierung der Bestellung ausschließliches Eigentum von DEFINOX.

Gegebenenfalls kann die geleistete Anzahlung als Entschädigung bis zu diesen Prozentsätzen einbehalten werden.

  • 30 % des Nettobetrags für Standardgeräte, die wieder eingelagert werden können;
  • 50 % des Nettobetrags für spezifische, maßgefertigte oder nicht standardisierte Geräte, deren Wiedereinlagerung unmöglich oder nur teilweise möglich ist.
​Werkzeuge, Pläne, Prototypen oder Studien, die auf Wunsch des Käufers angefertigt wurden, bleiben auch im Falle einer Stornierung der Bestellung ausschließliches Eigentum von DEFINOX.

Gegebenenfalls kann die geleistete Anzahlung als Entschädigung bis zu diesen Prozentsätzen einbehalten werden.


Lieferfristen

Wir halten die von uns angegebenen Lieferfristen ein. Diese Fristen beginnen an dem Tag, an dem die Vereinbarung zwischen den Parteien vollständig und endgültig ist.
Die Nichteinhaltung dieser Fristen begründet keine Haftung unsererseits im Falle höherer Gewalt, wie Krieg, Katastrophen, Epidemien, vollständiger oder teilweiser Streik in unseren Betrieben oder bei unseren Lieferanten usw.
Ebenso sind wir von jeder Verpflichtung hinsichtlich der Lieferfristen befreit, wenn der Käufer die Zahlungsbedingungen nicht einhält oder uns nicht rechtzeitig die für die ordnungsgemäße Ausführung seiner Bestellung erforderlichen Unterlagen, Informationen, Ersatzteile oder Rohstoffe zur Verfügung stellt.
Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Prüfungen, die auf Wunsch des Käufers von externen Stellen durchgeführt werden.

Generell behalten wir uns das Recht vor, jede Lieferung auszusetzen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Versand

Die Transport- und Lieferbedingungen der Waren werden durch das in der Bestellung ausdrücklich vereinbarte Incoterm bestimmt. Das in der Bestellung angegebene Incoterm hat Vorrang vor jeder entgegenstehenden Bestimmung dieser AGB.
Fehlt eine besondere Vereinbarung über das Incoterm mit dem Kunden, verwenden wir standardmäßig das Incoterm DAP.

Der Käufer ist verpflichtet, die Waren zu entladen und ihre Konformität bei der Lieferung zu überprüfen. Im Falle offensichtlicher Schäden oder fehlender Teile hat er unverzüglich alle erforderlichen Vorbehalte gegenüber dem Frachtführer in der gesetzlich vorgeschriebenen Form und Frist geltend zu machen.

Bei Verzögerung der Entladung, Lieferverweigerung oder Unmöglichkeit der Lieferung, die dem Käufer zuzuschreiben ist, gehen zusätzliche Kosten für Transport, Standzeiten oder Lagerung zu Lasten des Käufers, unbeschadet des Risikotransfers gemäß dem anwendbaren Incoterm.

Verpackungen und Kisten werden weder zurückgenommen noch gegen Pfand bereitgestellt, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

Verzögerung der Bereitstellung - Lagerkosten

Wenn nach der Mitteilung über die Verfügbarkeit der Waren die Lieferung oder Abholung nicht zum ursprünglich vorgesehenen Termin aufgrund des Käufers erfolgt, behält sich DEFINOX das Recht vor, dem Käufer Lagerkosten in Höhe von 1 % des gesamten Nettobetrags der gelagerten Artikel pro angefangenem Verzögerungsmonat zu berechnen, mit einem Mindestbetrag von 1.000 € netto pro Monat.

Die Verzögerung der Bereitstellung, die dem Käufer zuzuschreiben ist, darf drei (3) Monate ab der Mitteilung über die Verfügbarkeit der Waren nicht überschreiten.

Nach Ablauf dieser Frist von drei (3) Monaten wird der Gesamtpreis der Bestellung vollständig fällig, sobald die Waren gemäß der Bestellung und dem anwendbaren Incoterm bereitgestellt wurden. DEFINOX stellt dann die gesamte Bestellung sowie die kumulierten Lagerkosten in Rechnung, unabhängig von der tatsächlichen Abholung der Waren durch den Käufer.

Ab dem Zeitpunkt dieser Rechnungsstellung gehen die Risiken auf den Käufer über, unabhängig vom für die Bestellung geltenden Incoterm, ungeachtet der Tatsache, dass die Waren nicht abgeholt wurden und unbeschadet des Eigentumsvorbehalts bis zur vollständigen Zahlung des Preises.

Wareneingang - Reklamationen

Der Käufer muss die Waren bei der Lieferung entgegennehmen. Jede Beanstandung im Zusammenhang mit dem Transport (Beschädigung, Bruch, Fehlmenge, Diebstahl) muss unverzüglich gegenüber dem Frachtführer gemäß den Artikeln L133-3 ff. des Handelsgesetzbuches erfolgen und DEFINOX innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach der Lieferung mitgeteilt werden.

Offensichtliche Mängel oder logistische Abweichungen (falsche Referenz, fehlende Menge, beschädigte Verpackung) sind DEFINOX innerhalb derselben Frist von fünf (5) Kalendertagen zu melden, wobei der Lieferschein als Nachweis gilt.

Technische, funktionale oder qualitative Nichtkonformitäten, die erst nach Öffnung der Kisten, Installation oder Inbetriebnahme der Produkte festgestellt werden können, dürfen innerhalb einer Frist von höchstens sechs (6) Monaten ab Lieferdatum gemeldet werden.

Nach Ablauf dieser Fristen kann keine Reklamation mehr akzeptiert werden, außer in den Bestimmungen der DEFINOX-Handelsgarantie.

Im Falle einer anerkannten Nichtkonformität beschränkt sich die Haftung von DEFINOX auf den Ersatz oder die Reparatur des mangelhaften Produkts, unter Ausschluss jeglicher weiterer Kosten, Entschädigungen oder indirekter Schäden.

Preis

Unsere Preise verstehen sich netto ab Werk oder Lager, gegebenenfalls einschließlich Verpackung.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind unsere Preise bis zum in unserer Auftragsbestätigung vorgesehenen Liefertermin verbindlich.
Unsere Tarife werden einmal jährlich zum 1. Januar überprüft und gelten während der Gültigkeitsdauer des Angebots.

Bei außergewöhnlichen Schwankungen der Kosten für Rohstoffe, Energie, Transport, Steuern oder andere wirtschaftliche Faktoren, die den Selbstkostenpreis erheblich beeinflussen, behalten wir uns das Recht vor, die Preisbasis im Laufe des Jahres mit einer Frist von 1 Monat anzupassen.

Im Falle einer Preisänderung wird der neue Preis dem Käufer schriftlich mitgeteilt. Erfolgt innerhalb von 8 Tagen nach der Mitteilung kein schriftlicher Widerspruch des Käufers, gilt der neue Preis als akzeptiert. Im Falle eines Widerspruchs bemühen sich die Parteien um eine einvernehmliche Lösung. Kommt innerhalb von 30 Tagen keine Einigung zustande, kann jede Partei die betreffende Bestellung ohne Entschädigung kündigen; bereits gezahlte Beträge verbleiben unserem Unternehmen für die bereits erbrachten Leistungen.

Die angepassten Preise gelten automatisch für alle Aufträge, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassung in der Ausführung befinden.

Zahlungsbedingungen

Sofern in unserer Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, sind unsere Produkte per Überweisung vor Versand zahlbar. Unabhängig von den verkauften Produkten werden die Zahlungen des Käufers vorrangig auf Rechnungen für Waren angerechnet, die bereits verwendet oder weiterverkauft wurden.

Hat unser Unternehmen ernsthafte oder besondere Gründe, Zahlungsschwierigkeiten des Kunden zum Zeitpunkt der Bestellung oder danach zu befürchten, kann es die Annahme der Bestellung oder deren Ausführung von einer sofortigen Zahlung oder der Bereitstellung von Sicherheiten zugunsten unseres Unternehmens abhängig machen.

Im Falle einer Beanstandung einer Rechnung oder eines Rechnungspostens muss der Kunde die Beanstandung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung mitteilen und alle nicht beanstandeten Beträge der Rechnung bezahlen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mitteilung, gilt die Rechnung als unbeanstandet und ist gemäß den Vertragsbedingungen fällig.

Gemäß Artikel L441-6 des französischen Handelsgesetzbuches führt jeder Zahlungsverzug, nach Ermessen des Lieferanten und ab dem ersten Verzugstag, zu:

Unser Unternehmen behält sich das Recht vor, im Falle einer eigenen Schuld gegenüber dem Kunden eine vertragliche Aufrechnung zwischen seiner Forderung und der des Kunden geltend zu machen, sofern diese Forderungen sicher sind, auch wenn sie nicht fällig sind.

  • der Anwendung eines Verzugszinses in Höhe des zuletzt geltenden Refinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zuzüglich zehn Punkten (LME Nr. 2008-776 vom 4. August 2008);
  • sowie einer Pauschalentschädigung für Inkassokosten in Höhe von 40 Euro (EU-Richtlinie 2011/7 vom 16. Februar 2011, Gesetz 2012-387 vom 22. März 2012 und Dekret 2012-1115 vom 2. Oktober 2012);
  • und, wenn die tatsächlichen Inkassokosten höher sind als dieser Pauschalbetrag, einer zusätzlichen Entschädigung gegen Nachweis.

​Jeder Zahlungsverzug führt automatisch zur sofortigen Fälligkeit aller anderen offenen Rechnungen, unabhängig von den gewährten Zahlungsfristen oder -erleichterungen, auch wenn Wechsel ausgestellt wurden.

Die Verkaufsverträge, für die fällige Beträge unbezahlt bleiben, werden nach unserem Ermessen automatisch aufgelöst, ohne gerichtliche Formalitäten oder vorherige Mahnung. Die Auflösung tritt am Tag der Mitteilung an den Käufer per Brief, E-Mail oder Fax in Kraft, in der unsere Absicht erklärt wird, die Auflösung des betreffenden Vertrags geltend zu machen. Die durch den Zahlungsverzug verursachten Kosten gehen zu Lasten des säumigen Käufers.

Es wird kein Skonto für vorzeitige Zahlung gewährt.

Vertragsstrafenklausel

Bei Verträgen mit fortlaufender Ausführung behalten wir uns das Recht vor, im Falle einer Kündigung des Vertrags durch den Käufer, die nicht durch ein Verschulden unseres Unternehmens gerechtfertigt ist, dem Käufer die Selbstkosten entsprechend dem Fortschritt seiner Bestellung zuzüglich 50 % sowie gegebenenfalls die Lager- und Wartungskosten in Rechnung zu stellen.

Eigentums - und Risikoübergang

Wir bleiben Eigentümer der verkauften Waren bis zur vollständigen Zahlung des gesamten Preises einschließlich Hauptbetrag, Kosten und Nebenkosten. Die Nichtzahlung einer fälligen Rate kann die Rückforderung der verkauften Waren zur Folge haben. Sollte der Käufer entgegen dieser Klausel die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware an einen Dritten veräußern, gilt die Veräußerung als unwiderrufliche, unvollkommene Abtretung des aus der Veräußerung erzielten Preises zugunsten unseres Unternehmens.

Der Übergang von Risiken und Eigentum erfolgt gemäß dem in der Bestellung ausdrücklich vereinbarten und von den Parteien akzeptierten Incoterm.

Haftungsbeschränkungen

Der Käufer erklärt, als Fachmann zu handeln und über alle technischen Kenntnisse und Informationen zu verfügen, die für das vollständige Verständnis der Warenbestellungen erforderlich sind. Er ist allein verantwortlich für die Auswahl der Waren zur Deckung seiner Bedürfnisse; Empfehlungen unseres Unternehmens können in keinem Fall unsere Haftung begründen und sind ausschließlich als Meinungen zu betrachten.

Der Käufer verpflichtet sich, unser Unternehmen über alle Umstände zu informieren, die die bestellten Waren beeinträchtigen könnten. Er trägt die alleinige Verantwortung für die Verwendung der bestellten Waren in seinen eigenen Anlagen oder Leistungen oder in denen von Dritten, mit denen er in Beziehung steht.

Die Haftung unseres Unternehmens gegenüber dem Kunden ist auf die Behebung direkter Schäden beschränkt, unter Ausschluss indirekter Schäden wie insbesondere: Geschäftsschäden, Gewinnverlust, Kundenverlust, Zeitverlust, Verlust einer Chance, Klagen Dritter gegen den Kunden und/oder daraus resultierende Verurteilungen, Finanzierungskosten oder Beeinträchtigung des Markenimages. Der Gesamtbetrag einer etwaigen Entschädigung ist auf die vom Kunden tatsächlich an unser Unternehmen gezahlten Beträge im Rahmen der betreffenden Verträge begrenzt.

In jedem Fall übersteigt die maximale Haftung unseres Unternehmens gegenüber einem Kunden niemals den verfügbaren Restbetrag der Deckung, die ihm von seiner Versicherungsgesellschaft für das betreffende Kalenderjahr gewährt wird. Der Kunde versteht und akzeptiert, dass ihm ein Versicherungsbetrag entgegengehalten wird, der um die im laufenden Jahr bereits von der Versicherung gezahlten Entschädigungen reduziert ist, bevor unser Unternehmen vom Kunden in Anspruch genommen wird.

Über die oben genannte maximale Haftung hinaus verzichtet der Kunde unwiderruflich darauf, unser Unternehmen weiter zu verfolgen. Er stellt unser Unternehmen, seine Führungskräfte, Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer von jeglichen Klagen, Forderungen, Ansprüchen oder Inanspruchnahmen durch Kunden, Partner, Auftraggeber, Lieferanten oder Subunternehmer des Kunden sowie von allen damit verbundenen Kosten, Verlusten, Schäden und Aufwendungen frei, die unser Unternehmen in diesem Zusammenhang über die oben genannte maximale Haftung hinaus treffen könnten.

Garantie

DEFINOX gewährt auf seine Produkte eine Garantie von 5 Jahren, ausgenommen Verschleißteile, und 1 Jahr für Verschleißteile, gegen jeglichen Herstellungs- oder Materialfehler, innerhalb der in unseren technischen Unterlagen definierten Einsatzbedingungen.
Die Garantie gilt nicht, wenn alle für die betreffende Ware ausgestellten Rechnungen unseres Unternehmens nicht vollständig beglichen wurden.

Die kommerzielle Garantie beginnt mit dem auf dem Lieferschein angegebenen Versanddatum, unabhängig von der Identität des Erwerbers, und ist vollständig auf jeden Endnutzer übertragbar.

Die Anwendungsbedingungen, Ausschlüsse und Modalitäten der Kostenübernahme sind im offiziellen Dokument beschrieben:
PR1_Garantie_Definox_FR_oct_2025 – „Garantie DEFINOX“, verfügbar auf Anfrage oder zum Download unter eshop.definox.com.

Die Garantie gilt unter der Voraussetzung:

Die Verfügbarkeit von Ersatzteilen ist für mindestens 10 Jahre nach Produktionsende des Produkts garantiert, ausgenommen elektronische Komponenten.

  • der Einhaltung der technischen Anleitungen von DEFINOX;
  • einer Installation, Nutzung und Wartung gemäß unseren Empfehlungen;
  • der Verwendung von Original-Ersatzteilen von DEFINOX;
  • keiner unautorisierten Änderung des Produkts;
  • und für Antriebe der Verwendung von trockenem, gefiltertem Luft gemäß DIN/ISO 8573-1.

Jede Garantieanfrage muss schriftlich an folgende Adresse erfolgen: sav@definox.com,

und die genauen Referenzen des betreffenden Produkts enthalten (Bestell- oder Fertigungsnummer, Beschreibung der festgestellten Nichtkonformität).

Jegliches Material, das ohne vorherige Genehmigung des Kundendienstes zurückgesendet wird, kann nicht berücksichtigt werden.

Im Falle eines anerkannten Mangels im Rahmen der Garantie und vorbehaltlich einer vorherigen Zustimmung des Kundendienstes verpflichtet sich DEFINOX nach eigenem Ermessen:

Die Transportkosten im Zusammenhang mit dem Austausch des Produkts werden von DEFINOX übernommen.
Arbeitskosten, Demontage-/Montagekosten und Vor-Ort-Einsätze gehen zu Lasten des Kunden.

  • zur Reparatur oder zum Austausch des defekten Produkts,
  • oder, falls dies nicht möglich ist, zur Rückerstattung des betreffenden Produkts.
​Die Garantie deckt in keinem Fall indirekte Kosten, Betriebsausfälle oder sonstige immaterielle Schäden, die aus einem Produktmangel resultieren.

Weitere Informationen zum Garantie- und Wartungsverfahren finden Sie im Dokument „PR1_Garantie_Definox_FR_oct_2025“ sowie im Abschnitt „Kundendienst“ dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

Kundendienst (SAV)

Das Unternehmen stellt seinen Kunden einen Kundendienst (SAV) für die verkauften Geräte zur Verfügung, einschließlich technischer Unterstützung, Reparatur, gegebenenfalls Austausch defekter Teile und Überholung von Geräten beim Käufer oder in unserem Werk. Der SAV gilt ausschließlich für Produkte, die vom Unternehmen verkauft wurden, und unter den nachstehenden Bedingungen:

Bedingungen für die Anspruchsberechtigung
Der SAV ist während der Garantiezeit gemäß dem Artikel „GARANTIE“ dieser Bedingungen gültig. Jede Anfrage muss schriftlich an sav@definox.com erfolgen und eine Kaufreferenz enthalten.
Der SAV deckt keine Schäden ab, die durch unsachgemäße Verwendung, ungeeignete Lagerung oder Wartung, unautorisierte Änderungen, Fahrlässigkeit, Unfälle oder höhere Gewalt verursacht wurden.

Verfahren und Fristen
Jede SAV-Anfrage ist an unseren Kundendienst zu richten. Nach Bewertung entscheidet das Unternehmen, ob das Produkt vor Ort repariert, in unsere Werkstatt zurückgesendet oder ersetzt werden muss.
Die Rücksendekosten für Geräte trägt der Käufer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Bearbeitungszeiten hängen von der Art des Problems und der Verfügbarkeit der Teile ab; das Unternehmen verpflichtet sich, den Kunden über den Fortschritt der Anfrage so schnell wie möglich zu informieren.

Rückgabe / Rücknahme von Material
Die Rücknahme von Material unter diesen Bedingungen ist auf 100.000 € pro Jahr begrenzt.

Haftungsbeschränkung
Der SAV beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der als defekt anerkannten Geräte.
Die Kundendienstleistungen (SAV) unterliegen ausdrücklich den Haftungsbeschränkungen gemäß dem Artikel „HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN“ dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

Schulungen

Unser Unternehmen bietet Schulungen zur Wartung der verkauften Geräte an. Die Schulungen werden in Präsenz gemäß dem dem Käufer mitgeteilten Programm durchgeführt.

Anmelde- und Zahlungsbedingungen
Die Anmeldung zu den Schulungen wird nach unserer Annahme durch Zusendung einer Auftragsbestätigung gültig.
Das Programm, die Dauer und das Format der Schulung sind im dem Käufer übermittelten Programm angegeben. (Unser Unternehmen behält sich das Recht vor, die Lehrinhalte anzupassen, um den technischen Bedürfnissen der Teilnehmer gerecht zu werden.)

Stornierung und Rückerstattung
Jede Stornierung muss schriftlich an das Unternehmen erfolgen:
Für jede Stornierung, die weniger als 10 Werktage vor dem Schulungstermin erfolgt, behalten wir uns das Recht vor, 50 % des Auftragswertes zu berechnen.

Geistiges Eigentum und Vertraulichkeit
Die im Rahmen der Schulung bereitgestellten Lehrinhalte, Materialien und Unterlagen sind durch das Recht des geistigen Eigentums geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung unseres Unternehmens nicht vervielfältigt, verbreitet oder für andere Zwecke verwendet werden.

Haftung
Das Unternehmen setzt alle angemessenen Mittel ein, um die Qualität der Schulungen sicherzustellen, garantiert jedoch keine spezifischen Ergebnisse. Die Haftung beschränkt sich auf die ordnungsgemäße Durchführung der Schulung gemäß dem dem Käufer mitgeteilten Programm.

Personenbezogene Daten

Die vom Käufer erhobenen personenbezogenen Daten werden vom Lieferanten elektronisch verarbeitet. Sie sind erforderlich für die Bearbeitung der Bestellung, die Verwaltung der Geschäftsbeziehung sowie die Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Verpflichtungen. Die Daten werden so lange gespeichert, wie es für die Ausführung der Bestellungen und gegebenenfalls geltender Garantien erforderlich ist.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist der Lieferant. Der Zugriff auf die Daten ist streng auf autorisiertes Personal des Lieferanten oder dessen Unterauftragnehmer beschränkt, die vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

Abgesehen von den oben genannten Fällen verpflichtet sich der Lieferant, die Daten nicht ohne vorherige Zustimmung der betroffenen Personen an Dritte zu verkaufen, zu vermieten, weiterzugeben oder zugänglich zu machen, es sei denn, er ist aus einem legitimen Grund dazu verpflichtet.

Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem französischen Gesetz „Informatique et Libertés“ vom 6. Januar 1978 in der geänderten Fassung hat jede betroffene Person das Recht auf Zugang, Berichtigung, Einschränkung, Widerspruch, Löschung und Datenübertragbarkeit. Diese Rechte können per Post an den Sitz des Lieferanten, Verantwortlicher für die Verarbeitung, oder per E-Mail an rgpd@definox.com ausgeübt werden.

Im Falle eines Streitfalls kann eine Beschwerde bei der CNIL eingereicht werden.

Einhaltung der EWG-Vorschriften

Einhaltung der geltenden Vorschriften:
Unsere Produkte funktionieren nicht eigenständig. Wenn die Anlage oder Maschine, in die unser Produkt integriert ist, einer nationalen oder supranationalen Vorschrift unterliegt, liegt es in der Verantwortung des Installateurs sicherzustellen, dass die Maschine oder Anlage dieser Vorschrift entspricht.

Verkäufe an ausländische Kunden

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, werden Streitigkeiten oder Konflikte, die sich aus der Ausführung eines Verkaufs an einen Kunden mit Sitz außerhalb des französischen Staatsgebiets ergeben, ausschließlich nach diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen sowie nach etwaigen besonderen Vereinbarungen zwischen unserem Unternehmen und dem ausländischen Kunden geregelt.

Insbesondere findet das Übereinkommen von Wien vom 11. April 1980 über internationale Warenkäufe keine Anwendung.

Hilfsweise und im Falle einer Unzulänglichkeit dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen und etwaiger besonderer Vereinbarungen gilt das französische Recht.

Die französische Sprache ist die Referenzsprache für unsere Handels- und technischen Dokumente. Diese sind mindestens in Englisch und Spanisch verfügbar.

Streitigkeiten

Alle Streitigkeiten und Rechtsstreitfälle unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Handelsgerichts von NANTES, auch im Falle eines Eilverfahrens, mehrerer Beklagter oder einer Streitverkündung.
Es gilt das französische Recht.

Regelung für Güter mit doppeltem Verwendungszweck

Die Lieferung oder Ausfuhr des Produkts kann Sanktionen oder anderen geltenden Vorschriften unterliegen, die von einer öffentlichen Behörde oder einem Gericht so ausgelegt werden könnten, dass sie das Zustandekommen eines Angebots/Auftrags/Vertrags verbieten oder einschränken oder eine vorherige Genehmigung durch die zuständigen Behörden erfordern.

Keine Einheit der Unternehmensgruppe wird unter keinen Umständen einer Verpflichtung oder Haftung unterliegen oder durch eine Handlung gebunden sein, die nach unserem eigenen Ermessen gegen geltende Sanktionen oder Vorschriften verstoßen könnte.

Unser Unternehmen behält sich das Recht vor, das Angebot/den Vertrag/die Bestellung einseitig zu stornieren, ohne irgendeine Haftung für Schäden oder Verluste aus einer solchen Stornierung zu übernehmen, im Falle eines Exportverbots, einer Änderung oder eines Widerrufs.

Ungeachtet aller anderweitigen Bestimmungen im Angebot/Vertrag/Auftrag hat unser Unternehmen jederzeit das Recht, das Angebot/den Vertrag/die Bestellung auszusetzen und/oder zu beenden, wenn das Angebot/der Vertrag/die Bestellung einem Embargo, einer Sanktion oder einer ähnlichen Handels- oder Exportbeschränkung unterliegt, einschließlich aller Handelssanktionen der Europäischen Union und/oder Beschränkungen, ob vorhersehbar oder unvorhersehbar zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Angebots/Vertrags/Auftrags.

Zur Vermeidung von Unklarheiten hat unser Unternehmen jederzeit das Recht, das Angebot/den Vertrag/die Bestellung auszusetzen und/oder zu beenden, wenn eine solche Handelssanktion oder Beschränkung, die zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Angebots/Vertrags/Auftrags nicht anwendbar war, später von den zuständigen Behörden eingeführt oder angepasst wird.

CGV DEFINOX

IT.CDFX 234 – Oktober 2025 – ind 6 V1